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Gesetzlich Versicherte

Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

 

Abrechnungsgrundlage ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

PKV- und Beihilfeversicherte

Die Kosten für die Psychotherapie werden - abhängig von Ihren Vertragsbedingungen - durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe zurückerstattet.

Es lohnt sich schon vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung zu erfragen, welche Vertragsbedingungen für die Kostenerstattung bestehen und wie viele Therapiesitzungen pro Jahr in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Falls Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, können Sie die notwendigen Unterlagen bei Ihrer PKV/Beihilfe anfordern und zu einer der ersten Therapiesitzungen mitbringen.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie eine Honorarvereinbarung (Faktor 3,09 für Ziffer 870; Faktor 2,3 für alle übrigen Ziffern).

SelbstzahlerInnen

Sie können als SelbstzahlerIn kommen, wenn Sie die Psychotherapie nicht bei Ihrer Kasse beantragen wollen oder falls bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt (Therapie als Wunschleistung). Diskretion gegenüber Krankenkassen und Versicherungen bleibt so bewahrt und Sie haben neben einem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten.

 

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie eine Honorarvereinbarung (Faktor 3,09 für Ziffer 870; Faktor 2,3 für alle übrigen Ziffern).

ABRECHNUNG

Alle Kassen und privat.

Bei Versäumnis oder nicht rechtzeitiger Terminabsage (später als 24 Std. vor dem vereinbarten Termin) fällt ein Ausfallhonorar an. Dieses ist durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig.

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