Gesetzlich Versicherte
Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.
Abrechnungsgrundlage ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
PKV- und Beihilfeversicherte
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel vollständig durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe zurückerstattet.
Bitte​ erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Vertragsbedingungen für die Kostenerstattung bestehen und wie viele Therapiesitzungen pro Jahr in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Falls Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, können Sie die notwendigen Unterlagen bei Ihrer PKV/Beihilfe anfordern und zu einer der ersten Therapiesitzungen mitbringen.
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SelbstzahlerInnen
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie können als SelbstzahlerIn kommen, wenn Sie die Psychotherapie nicht bei Ihrer Kasse beantragen wollen oder falls bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt (Therapie als Wunschleistung). Diskretion gegenüber Krankenkassen und Versicherungen bleibt so bewahrt und Sie haben neben einem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten.
KOSTEN
Alle Kassen und privat.
Bei Versäumnis oder nicht rechtzeitiger Terminabsage (später als 24 Std. vor dem vereinbarten Termin) fällt ein Ausfallhonorar an. Dieses ist durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig.